Abschaffung von § 38 BDSG ?
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gem. § 38 BDSG sollte abgeschafft werden. Eine Nebelkerze, die zu Recht nicht gezündet hat Auf der 1042. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem […]
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gem. § 38 BDSG sollte abgeschafft werden. Eine Nebelkerze, die zu Recht nicht gezündet hat Auf der 1042. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem […]