Vorherige Konsultation der Datenschutzaufsichtsbehörden in bestimmten Fällen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass in bestimmten Fällen die Datenschutz-Aufsichtsbehörde konsultiert werden muss (Art. 36 DSGVO). Eine vorherige Konsultation bezeichnet den Fall, dass ein für die Verarbeitung Verantwortlicher die […]