Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen gefordert

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat ein Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen gefordert. Nachdem ein solches Verbandsklagerecht bereits in den Koalitionsverhandlungen angekündigt wurde, will das Bundesjustizministerium im April 2014 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen.

Nach der aktuellen Rechtslage können Verbraucherverbände grundsätzlich nicht gegen datenschutzrechtliche Verstöße von Unternehmen vorgehen. Die einzige Ausnahme bildet die Wertung der Datenschutzbestimmung des Unternehmens als Vertragsklausel. In einem solchen Fall können Verbraucherverbände das betroffene Unternehmen abmahnen und auf Unterlassung verklagen.

Nach dem Willen der Bundesregierung und des vzbv sollen Verbraucherverbände nun die Möglichkeit erhalten, generell Unternehmen abzumahnen und auf Unterlassung zu verklagen, die gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Unserer Erfahrung nach sind Klagen von Verbrauchern gegen datenschutzrechtliche Verstöße durch Unternehmen momentan eher selten. Bundesjustizminister Heiko Maas zufolge, würde ein umfassendes Verbandsklagerecht eine systematische Sanktionierung von Unternehmen bei datenschutzrechtlichen Verstößen befördern und die Anzahl an Urteilen in diesem Bereich erheblich zunehmen (Zeitschrift für Datenschutz aktuell, 2014). Um dies umzusetzen sollen Datenschutzgesetze in Zukunft als Verbraucherschutzgesetze gemäß § 2 Abs. 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) gelten.