Thüringer Landesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht Ratgeber

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) hat einen Ratgeber zu § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) veröffentlicht. Dieses Gesetz ist im Datenschutzrecht von zentraler Bedeutung und regelt die Voraussetzungen für die Verwendung personenbezogener Daten zu Geschäfts- und Werbezwecken.

Der thüringische Landesbeauftragte richtet sich mit diesem Ratgeber speziell an Unternehmen, denen die konforme Verwendung der Daten nach § 28 BDSG oftmals Schwierigkeiten bereitet, da es sich bei dieser Norm um die wohl komplexeste Vorschrift im deutschen Datenschutzrecht handelt. Sie regelt das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln und Nutzen von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Erfüllung eigener Geschäftszwecke, für andere Zwecke, zu Werbezwecken, zum Zwecke des Adresshandels sowie das erheben, Verarbeiten und Nutzen besonderer Daten.

Gerade bei Werbezwecken, bspw. dem postalischen oder elektronischen Zusenden von Broschüren oder Angeboten, ist für unternehmen Vorsicht geboten. Hier muss u.a. immer angegeben werden, dass der Betroffene die Möglichkeit des Widerrufs hat und an wen er diesen richten muss. Bei Missachtung oder dem erneuten Zusenden trotz Widerrufs droht oftmals direkt eine Unterlassungsklage.