Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat einen Prüfkatalog für den technischen Datenschutz bei Apps mit normalem Schutzbedarf veröffentlicht.
BayLDA stellt Prüfkatalog zur Verfügung
Der „Prüfkatalog für den technischen Datenschutz bei Apps mit normalem Schutzbedarf“ ist an die „Orientierungshilfe zu den Datenschutzanforderungen an App-Entwickler und App-Anbieter“ angelehnt. App-Entwickler können mit ihm ihre Produkte auf Konformität mit dem geltenden Datenschutzrecht überprüfen.
Erfragt werden u.a. die Art der personenbezogenen Daten, die Integrierung der Datenschutzbestimmungen in die App, die notwendigen bzw. erteilten Berechtigungen, die Ausgestaltung von Nutzerkonten und der Umgang mit den Zugangsdaten, Speicherung von Daten und Tracking.