Die EU-Kommission arbeitet an neuen Entwürfen zu ihren Beschlüssen bezüglich der EU Standard Contract Clauses. Unter anderem sollen jegliche Beschränkungen der Aufsichtsbehörden entfallen. Ihre aktuellen Beschlüsse betrachtet die Kommission als rechtswidrig.
Das EuGH-Urteil zur Nichtigkeit des Safe Harbor-Abkommens hat weitere Auswirkungen auf die Rechtslage der EU. Nachdem die irische Datenschutzaufsicht angekündigt hatte, die Rechtswirksamkeit der EU Standard Contract Clauses gerichtlich überprüfen zu lassen, hat auch die Kommission mit einer Überprüfung ihrer Beschlüsse zu diesem Thema begonnen.
Beschränkungen für Behörden werden gestrichen
Die neuen Entwürfe der Kommission sehen vor, dass jegliche Beschränkungen für die nationalen Aufsichtsbehörden gestrichen werden. Damit dürften die Beschränkungen nach Art. 4 der Standardvertragsklauseln gemeint sein. Der EuGH hatte in seinem Urteil zu Safe Harbor Beschränkungen für Aufsichtsbehörden für unzulässig erklärt, die die Behörden in der Ausübung ihrer Kontrollrechte nach Art. 28 RL 95/46/EG einschränken. Im Fall Safe Harbor war dies die Möglichkeit nach einer Eingabe eines Betroffenen tätig zu werden, die ein Schutzniveau eines Landes in Frage stellt, das die Kommission für ausreichend hält.
Kommission hält eigenen Beschluss für rechtswidrig
Zudem betrachtet die Kommission ihren eigenen Beschluss als rechtswidrig. Dies folge unmittelbar aus dem EuGH-Urteil zu Safe Harbor. Es ist daher davon auszugehen, dass Unternehmen bald auch die EU Standard Contract Clauses nicht mehr als rechtswirksame Möglichkeit der Datenübermittlung in Drittländer zur Verfügung stehen wird. In Anbetracht vielfacher Ankündigungen, auch das kürzlich angenommene Abkommen EU-US Privacy Shield gerichtlich überprüfen zu lassen, warten Unternehmen noch weiter auf Rechtssicherheit. Die Kommission will aber ihre Beschlüsse der neuen Rechtslage anpassen.