Google Analytics: Überprüfung von Firmen durch das LfD Baden-Württemberg

Das Landesamt für Datenschutz Baden-Württemberg (LfD) hat bekanntgegeben, dass es Internetseiten auf den Einsatz von Analyseprogrammen hin überprüft hat. Die Betreiber, bei denen Verstöße festgestellt wurden, werden nun kontaktiert.

Insgesamt hat das LfD 12205 Internetseiten überprüft, bei denen Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens – z.B. Google Analytics, Adobe Analytics und e-tracker – zum Einsatz kommen. 2533 der überprüften Seiten nutzen das Programm Google Analytics, wovon bei 65 Prozent Verstöße gegen das deutsche Datenschutzrecht festgestellt wurden. Eine solche Überprüfung findet normalerweise ohne vorhergehende Benachrichtigung der Seitenbetreiber statt. Bemängelt wurde unter anderem, dass IP-Adressen der Nutzer vor der Verarbeitung durch Google Analytics nicht verkürzt wurden, sodass der Nutzer der Seite identifizierbar war. Das LfD wird nun die betreffenden Seitenbetreiber kontaktieren und sie auffordern, den Einsatz ihres Analyseprogrammes an das deutsche Datenschutzrecht anzupassen. Kommt ein Seitenbetreiber dieser Aufforderung nicht nach, drohen empfindliche Bußgelder.

Gerade der Einsatz der kostenlosen Version von Google Analytics birgt datenschutzrechtliche Risiken, da der Seitenbetreiber nicht die komplette Hoheit über die erhobenen Daten des Nutzers hat. Google stellt bei der kostenlosen Version nur eine Stichprobe der erhobenen Daten zur Verfügung, sodass bei Auskunftsersuchen von Nutzern deren gesetzlichen Ansprüchen unter Umständen nicht nachgekommen werden kann. Bislang hat sich nur e-tracker hinsichtlich seiner Konformität mit dem deutschen Datenschutzrecht überprüfen lassen, wobei das Programm als hundertprozentig gesetzeskonform eingestuft wurde. Eine weitere Möglichkeit datenschutzkonformes Usertracking zu betreiben ist die Open Source Anwendung Piwik, die ohne Einsatz eines Subunternehmers möglich ist.