Facebook Fanseiten: ULD geht in Revision

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) will das Urteil des OVG Schleswig-Holstein bezüglich Facebook Fanseiten vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten.

Erst vor kurzem hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein entschieden, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen nicht datenschutzrechtlich für den Betrieb sog. „Facebook Fanseiten“ verantwortlich sind. Ein Bescheid des ULD, der betroffenen Unternehmen die Löschung und ein Nutzungsverbot von Facebook Fanseiten auferlegte, wurde vom OVG für rechtswidrig erklärt.

Das ULD erklärte nun, dass es gegen das Urteil des OVG in Revision geht. Das OVG hätte die Grundrechtsrelevanz und eine ‚organisatorische Einheit‘ von Facebook und Unternehmen bei der Datenverarbeitung durch eine Facebook Fanseite nicht hinreichend gewürdigt.

Dürfen Unternehmen Facebook Fanseiten jetzt nutzen?

Die Entscheidung des ULD in Revision zu gehen bedeutet für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, dass die gerichtliche Erlaunis der Nutzung von Facebook Fanseiten noch nicht rechtskräftig ist. Klarheit herrscht somit noch nicht. Allerdings ist auch das vom ULD ausgesprochene Verbot der Nutzung ebenfalls noch nicht rechtskräftig, sofern gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt wurden. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sollten daher den Prozess aufmerksam verfolgen, um auf ein eventuelles Verbot angemessen reagieren zu können.