EU-Parlament stimmt für DS-GVO: Schärfere Regeln für Datenweitergabe durch Unternehmen

Am 12.3.2014 stimmte das EU-Parlament mit einer eindeutigen Mehrheit sowohl für die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und für die zu erlassenden Richtlinie. Zudem sprach sich das EU-Parlament für schärfere Regeln, bei der Weitergabe der Daten von EU-Bürgern durch Unternehmen in ein Drittland, aus.

Hinsichtlich der Umsetzung von DS-GVO und Richtlinie ist mit der Abstimmung eine weitere, allerdings eher formale, Hürde in Richtung der europäischen Datenschutzreform genommen worden. Deren endgültige Verabschiedung vor der Europawahl am 25. Mai gilt allerdings immer noch als sehr unwahrscheinlich.

Daneben sprachen sich die EU-Parlamentarier auch für schärfere Regeln bei der Weitergabe der Daten von EU-Bürgern durch Unternehmen in ein Drittland aus. In Zukunft soll jede Firma die vorherige Genehmigung einer nationalen Datenschutzbehörde für die Übermittlung benötigen. Zusätzlich soll die betreffende Firma den Betroffenen darüber informieren müssen, dass sie einen entsprechenden Antrag bei der Datenschutzbehörde gestellt hat. Hinzukommen das Recht der Betroffenen, ihre Daten löschen zu lassen, sowie strengere Regeln für das Erstellen von Profilen mittels der erhobenen Daten und die Forderungen einer klaren und unmissverständlichen Sprache bei der Einholung von Einwilligungserklärungen in die Datenverarbeitung. Auch werden die Bußgelder für Verstöße auf bis zu 100 Millionen € oder 5 Prozent des globalen Umsatzes der Firma angehoben.