Der Fahrplan für die DS-GVO

Nach den neuesten Fortschritten in der Verhandlung um die geplante europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) steht nun auch der offizielle Fahrplan. Noch in diesem Jahr soll die DS-GVO verabschiedet werden.

Bereits am 24. Juni fand das erste Treffen im Rahmen des Trilogs statt. Die dort besprochenen Themen waren u.a. die Position des Rates zur Verordnung und die Abstimmung des weiteren Fahrplans zu den Trilog-Verhandlungen.

Der Fahrplan steht

Bei seinem ersten Treffen verständigten sich die drei Institutionen auf den weiteren Fahrplan zur DS-GVO.

Zweites Treffen im Rahmen des Trilogs am 14. Juli

Die Tagesordnung sieht vor, dass im Rahmen des zweiten Treffens der Räumliche Anwendungsbereich (Artikel 3) und der internationale Datentransfer (Kapitel V) erarbeitet werden.

Weitere Termine

Kommen alle Beteiligten überein, werden folgende Punkte im Laufe dieses Jahres besprochen:

September: Datenschutzprinzipien (Kapitel III), Rechte des Betroffenen (Kapitel III) sowie der Verantwortliche und der Auftragsdatenverarbeiter (Kapitel IV).

Oktober: Datenschutzbehörden (Kapitel VI), Kooperationsmechanismen (VII) und die Fragen der Rechtsmittel, der Verantwortlichkeit der Behörden und Strafen (VIII).

November: Zielsetzungen, materieller Anwendungsbereich und Flexibilität im öffentlichen Sektor (Kapitel I) sowie besondere Vorschriften (IX).

Dezember: Delegierte Rechtsakte (Kapitel X), die Schlussbestimmungen (Kapitel XI) und letztlich noch Themen, die offen geblieben sind.

Wenn die Beteiligten es schaffen, diesen Fahrplan einzuhalten, könnte die DS-GVO Ende dieses Jahres verabschiedet werden. Tritt die DS-GVO zum 1. Januar 2016 in Kraft, wird ihr Recht jedoch erst zum 1. Januar 2018 wirksam. Solange gilt das alte Recht fort und die Unternehmen haben Zeit, ihre Prozesse anzupassen.