Datenschutzrechtliche Zulassungsprüfung für Autos

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die informationsfreiheit Andrea Voßhoff fordert eine datenschutzrechtliche Zulassungsprüfung für Autos.

Um der rasanten Digitalisierung des Autos und Straßenverkehrs Rechnung zu tragen fordert Andrea Voßhoff eine datenschutzrechtliche Zulassungsprüfung für Autos. Als Vorbild dafür dienen ihr die vom Bundestag verabschiedeten Zulassungsbedingungen für intelligente Stromzähler, sog. Smart Meter. Für Smart Meter wurden hohe IT-Sicherheitsstandards, Techniken zur Pseudonymisierung von Nutzern und das Privacy by Design-Prinzip festgeschrieben. Die Automotive-Branche kenne mit der Typgenehmigung bereits ähnliche Verfahren.

Auch freiwillige Verhaltensregeln möglich

Neben einer verpflichtenden datenschutzrechtlichen Zulassungsprüfung kämen aber auch freiwillige Verhaltensregeln der Automotive-Branche in Betracht. Die ab 2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sieht solche freiwilligen Verhaltensregeln ausdrücklich vor. Der Vorsitzende der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) Rolf Schwartmann verlangt zudem eine Folgenabschätzung zur Privatsphäre im vernetzten Auto vom kommenden Jahr an. Grund hierfür ist, dass die Datenverarbeitung im Auto als „risikoreiche Datenverarbeitung“ im Sinne der DS-GVO einzustufen sei.

Voßhoff betrachtet sämtliche Daten als personenbezogen

Nach dem Willen von Andrea Voßhoff sollen alle im vernetzten Auto erhobenen Daten als personenbezogen gelten und entsprechenden gesetzlichen Regelungen unterliegen. Im Rahmen eines Symposiums zum Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug der Bundesdatenschutzbeauftragten wurden 13 datenschutzrechtliche Empfehlungen zum automatisierten und vernetzten Fahren veröffentlicht. So sollen Automobilhersteller u.a. gewährleisten, dass Fahrzeugnutzer die Verarbeitung bestimmter Daten selektiv erlauben oder untersagen können. Auch der Privacy by default-Grundsatz soll zur Anwendung kommen: Fahrzeuge sollen so voreingestellt sein, dass sie so wenig wie möglich über das Fahrverhalten des Betroffenen erfassen.

Aktuell sieht sich die Automotive-Branche vor einigen rechtlichen Herausforderungen. Neben den nun veröffentlichten Regeln der Bundesdatenschutzbeauftragten brachte auch das Bundesverkehrsministerium neue Ankündigungen: so sollen Daten Sachen gleichgestellt und der Grundsatz der Datensparsamkeit aufgegeben werden.