Datenschutz-Grundverordnung: Keine Verabschiedung vor der Europawahl

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden. Die Verhandlungen werden erst nach der Europawahl, die im Mai 2014 stattfindet, wieder aufgenommen.

Damit hat sich bestätigt, was viele Abgeordnete des EU-Parlaments bereits befürchtet hatten. Nachdem das EU-Parlament dem LIBE-Entwurf zugestimmt hatte, konnten die Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament (Trilog) über die DS-GVO beginnen. Bereits kurz nach der Zustimmung durch das Parlament kamen Zweifel auf, ob eine Umsetzung in der laufenden Legislaturperiode noch möglich ist. Einige Abgeordnete halten die DS-GVO bereits für gescheitert. Besonders den Staaten Dänemark, Ungarn, Slowenien, Großbritannien und Deutschland wurde vorgeworfen die Verabschiedung der DS-GVO zu blockieren. Streitpunkte waren u.a. die Rechtsnatur der DS-GVO und die Anwendbarkeit auf den öffentlichen Sektor. Dänemark, Ungarn, Slowenien und Großbritannien wollen keine Verordnung, sondern nur eine Richtlinie, während Deutschland die Anwendung auf den öffentlichen Sektor kritisch betrachtet.

Die griechische Ratspräsidentschaft hat mit der künftigen italienischen Ratspräsidentschaft einen Fahrplan ausgehandelt, nachdem das Parlament im Juni 2014 ein Verhandlungsmandat über die DS-GVO erhalten soll. Würde der Rat dem Vorschlag des Parlamentes zustimmen, könnte erneut der Trilog beginnen. Der Fahrplan sieht eine Verabschiedung einer DS-GVO Ende 2014 vor. In Anbetracht der vielen offenen Fragen und Streitpunkte zwischen Parlament, Rat und Kommission ist die Einhaltung dieses Fahrplans jedoch skeptisch zu betrachten. Die Rechtsvereinheitlichung im (europaweiten) Datenschutz und Datenverkehr lässt damit weiter auf sich warten.