Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, soll aus dem Bundesinnenministerium ausgegliedert und eine unabhängige oberste Bundesbehörde werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des EuGH.
Der EuGH hatte bereits in einem Urteil von 2010 (Az. C-518/07) eine „völlige Unabhängigkeit“ des Amtes der BfDI gefordert. Formal ist die BfDI bislang dem Bundesinnenministerium unterstellt. In der Praxis erfolgt aber eine wohl unabhängige Arbeit, Dienst- und Arbeitsanweisungen aus dem Bundesinnenministerium werden der BfDI nicht gegeben. Dennoch ist die Bundesregierung den Vorgaben des EuGH und einer entsprechenden Aufforderung der Europäischen Kommission jetzt gefolgt.
Die neue Behörde wird als oberste Bundesbehörde, ähnlich wie bspw. der Bundesrechnungshof, organisiert sein und ihren Sitz in Bonn haben. So sieht es der im Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf vor. Damit wären Andrea Voßhoff und ihr Amt auch formal ausschließlich einer Kontrolle durch das Parlament oder die Gerichte unterstellt. Sie und ihr Vorgänger Peter Schaar hatten die Umsetzung der EuGH-Vorgaben nachhaltig gefordert.