BfDI veröffentlicht Jahresbericht 2015/2016

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Andrea Voßhoff hat ihren Tätigkeitsbericht für 2015 und 2016 vorgelegt.

Der Tätigkeitsbericht geht insbesondere auf die Umsetzung der ab 25. Mai 2018 unmittelbar geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Verordnung in nationales Recht umgesetzt sein.

Voßhoff mahnt Bundesregierung zur Zurückhaltung

In ihrem Bericht mahnt Andrea Voßhoff die Bundesregierung zur Zurückhaltung, wenn es um die Möglichkeit der Einschränkung von Betroffenenrechten – insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte – geht. Dies ist laut DSGVO zum Schutz bestimmter wichtiger Rechtsgüter zulässig. Die Bundesregierung solle von dieser Möglichkeit nur zurückhaltend Gebrauch machen und sich auf Einzelfälle beschränken.

Fokus auf Datenschutz im Automobil

Die Frage nach ausreichendem Datenschutz im Automobil stand im Berichtszeitraum u.a. im Fokus der Tätigkeit. Voßhoff weist darauf hin, dass datenschutzrechtliche Probleme dem Verbraucher durchaus bewusst sind und kritisch betrachtet werden.

Die Bundesdatenschutzbehörde und die Landesdatenschutzbehörden sind sich einig: sämtliche Daten, die beim Betrieb eines Fahrzeugs anfallen, sind als personenbezogen zu betrachten und unterliegen den entsprechenden Regelungen des Datenschutzrechts. Die Behörden sehen vor allem die Automobilindustrie in der Pflicht: die Grundsätze des Privacy by Design und Privacy by Default müssen angewendet werden.

Weitere wichtige Themen des Berichts sind der Beschäftigtendatenschutz und die Zukunft des transatlantischen Datenverkehrs.