Immer mehr Geräte erfassen in Fahrzeugen Daten wie Geschwindigkeit, Standort und Fahrverhalten. Einige Modelle kommunizieren mittlerweile digital untereinander und geben Informationen beispielsweise über den Verkehrsfluss weiter. Das ruft den 52. Verkehrsgerichtstag und den Thüringer Datenschutzbeauftragten auf den Plan.
Datenschutzbeauftragter sieht Handlungsbedarf bei Fahrzeugdaten
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) sieht dringenden Handlungsbedarf in Sachen Datenschutz im Bereich Automotive. Der aktuelle Stand der Technik erlaube es Herstellern umfassende Bewegungsprofile des Fahrzeuges (Geschwindigkeit, Standort, Fahrroute), aber auch ein Profil des Fahrers (Fahrverhalten, Bremsintensität, Schaltung, etc.) zu erstellen. Zudem sieht der Landesbeauftragte ein besonders Risiko für Mitarbeiter und Angestellte, die durch das Auslesen und Auswerten dieser Daten überwacht werden könnten, bspw. bei Firmenwägen, LKW- und Linienfahrten. In einer Pressemitteilung unterstützt er daher die folgenden Forderungen des 52. Verkehrsgerichtstages.
52. Verkehrsgerichtstag verabschiedet Empfehlungen – Fahrer sollen Kontrolle über Datenfluss haben
Dieser fordert die Schaffung klarer Regeln im Umgang mit Fahrzeugdaten und gab entsprechende Empfehlungen (in der Empfehlung zu finden unter „Arbeitskreis VII“) heraus. So soll die Erfassung, Verarbeitung und der Austausch von Daten grundsätzlich von Transparenz und Wahlfreiheit für den Betroffenen geprägt sein. Konkret soll dies durch mehrere Punkte umgesetzt werden. Gefordert wird z.B. dass schon bei Vertragsabschluss der Kunde umfassend darüber informiert wird, welche Daten erhoben und verwendet werden und auf welche Weise und zu welchem Zweck dies geschieht. Zugleich sollen die Hersteller gewährleisten, dass jeder Fahrer des Autos – also nicht nur der Fahrzeughalter – vor Beginn der Fahrt im Auto ebenfalls umfassend informiert wird. Der vertraglich vereinbarte Datentransfer an Dritte soll von Fahrzeughaltern und Fahrern jederzeit kontrolliert und unterbunden werden können, z.B. für die Dauer einer Fahrt. Für die grundrechtlichen und strafprozessualen Fragestellungen, bspw. bei der Datenauswertung nach einem Verkehrsunfall, werden spezifische Regelungen gefordert, die die Rechte des Betroffenen gewährleisten. Auch das Bayrische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) sieht Handlungsbedarf und hat unter seiner Leitung zusammen mit den anderen deutschen Datenschutzbehörden und dem Verband der Automobilindustrie eine Musterinformation entwickelt, die vor allem in den Betriebsanleitungen der Fahrzeuge zum Einsatz kommen soll.
Die rasant voranschreitenden technischen Möglichkeiten führen zu rechtlichem und technischem Handlungsbedarf, zumal Verbraucher zunehmend für datenschutzrechtliche Belange sensibilisiert sind. Die Ankündigungen von Google und Apple, in den Markt für Betriebs- und Navigationssysteme in Automobilen einzusteigen und mit namhaften Herstellern zu kooperieren, dürften die Debatte weiter befeuern.