8000 EUR zur Behebung von Datenschutzverstößen?

Aktuell erhalten mehrere Unternehmen Anschreiben von „Werner Rechtsanwälte & Informatiker“ aus Köln bzgl. vermeintlicher Datenschutzverstöße in der Software des Unternehmens. Wir stufen dieses Schreiben als unseriös ein.

Inhalt des Anschreibens

In ihrem Anschreiben zeigen „Werner Rechtsanwälte & Informatiker“ die Vertretung eines Studenten an, der vorgeblich im Rahmen seiner Diplomarbeit eine umfassende Recherche hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen von Unternehmssoftware durchgeführt hat. Dabei soll ein Verstoß gegen das deutsche Datenschutzrecht festgestellt worden sein. Den angeschriebenen Unternehmen wird angeboten, die vermeintlichen Datenschutzverstöße gegen eine Zahlung von 8000 EUR mitzuteilen. Mittlerweile sollen in einigen Anscheiben auch fünfstellige Beträge gefordert werden. Das Wissen des Mandanten werde mitgeteilt, sobald die Zahlung auf dem Fremdgeldkonto der Kanzlei eingegangen sind.

Was tun?

Wir betrachten dieses Schreiben als unseriös. Folglich sollte Ihr Unternehmen auf dieses Schreiben nicht reagieren, insbesondere da das „Angebot“ nur bis zum 30. Oktober 2014 aufrechterhalten wird. Insofern dürfte sich diese Angelegenheit selbst erledigen.