Whatsapp ändert Nutzungsbedingungen & Datenschutzrichtlinien

WhatsApp hat seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien geändert und fordert die Nutzer nun auf, diesen zuzustimmen. Ursprünglich sollten die neuen Bestimmungen am 08.02.2021 in Kraft treten.

In kurzer Zeit waren viele WhatsApp-Nutzer daraufhin, von dem seit 2014 angehörigen Facebook-Unternehmen abgewandert und zur Konkurrenz gewechselt. WhatsApp reagierte und verlängerte die Zustimmungspflicht bis zum 15.05.2021 und will bis dahin die Missverständnisse aus dem Weg räumen. Wer den neuen Bestimmungen bis zum 15.05.2021 immer noch nicht zustimmt, kann den Messenger-Dienst ab dem 15.05.2021 nicht mehr nutzen.

Ist die Aufregung überhaupt gerechtfertigt?

Klar ist, dass WhatsApp bereits seit den Datenschutzbestimmungen aus dem Jahr 2016 die Nutzerdaten an Facebook weiterleitet. Dies galt allerdings auch nicht in den alten Datenschutzbestimmungen für die Nutzer aus der EU. Die neuen Datenschutzrichtlinien gestatten WhatsApp noch mehr Informationen des Nutzers und dessen Endgerät an Facebook weiterzugeben und diese Daten schließlich auch bei Werbepartnern landen können.

Es stellt sich nun die Frage, ob WhatsApp sich das Recht einräumen lassen möchte, dies auch mit Nutzerdaten aus der EU zu tun. Dies wurde durch Aussagen von WhatsApp bereits verneint. Für die Nutzer innerhalb Europas und Großbritanniens ergeben sich demnach keine Änderungen in Bezug auf das Teilen von Daten mit Facebook. Die Nutzerdaten aus EU-Ländern werden nach wie vor nicht zur Verbesserung der Produkte und Anzeigen von Facebook verwendet. Die Änderung der Richtlinie beziehe sich nur auf Nutzer in Nicht-EU-Ländern.

Im Endeffekt bleibt also, zumindest für die europäischen Nutzer, alles beim Alten. Dies bedeutet auch, dass der Einsatz von WhatsApp durch Unternehmen zur betrieblichen Kommunikation weiterhin als nicht nutzbar angesehen werden kann.

Großer Hype um „Clubhouse“

Clubhouse ist derzeit eine der am häufigsten heruntergeladenen Apps im App Store von Apple (derzeit ist Clubhouse nur für iOS verfügbar) und wird insbesondere von vielen Prominenten zur persönlichen Kommunikation in Form von Live-Podcasts mit ihren Fans genutzt. Könnte Clubhouse also auch für den Einsatz von Unternehmen interessant sein?

Auch von Clubhouse werden verschiedene Daten der Nutzer erfasst und gesammelt. So wird z.B. der Standort des Nutzers, welches Smartphone genutzt wird und wie lange der Nutzer welchen Chat besucht hat gespeichert. Diese Daten werden dann schließlich an verschiedene Partner in den USA weitergeleitet. Außerdem erfasst und speichert die App auch die Gespräche der Nutzer und kann Daten aus dem Adressbuch der Nutzer erfassen. Auch diese Daten werden an Server in den USA übertragen.

Erhebung von Gesprächen und Zugriff auf die Adressbuch-Daten

Insbesondere die Erhebung von Gesprächen und der Zugriff auf die Daten aus dem Adressbuch der Nutzer sowie das Erfassen der Standortdaten sind aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch zu betrachten und verstoßen gegen europäische Datenschutzbestimmungen und nationale Gesetzgebungen. Darüber hinaus gibt es derzeit keine Datenschutzerklärung in deutscher Sprache und die englischsprachige Datenschutzerklärung verfügt an vielen Stellen nicht über die von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geforderten Pflichtinformationen. Die nicht enthaltenen Pflichtinformationen stellen einen Verstoß gegen die Transparenzpflichten der DSGVO dar (gem. Art. 12 ff. DSGVO).

Der Einsatz von Clubhouse durch Unternehmen ist aufgrund der dargestellten Mängel zum aktuellen Zeitpunkt nicht empfehlenswert und führt zu Verstößen gegen die DSGVO und anderen nationalen Gesetzen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich bereits mit Clubhouse beschäftigt und den Betreiber der App aufgrund der gravierenden Mängel im Januar 2021 abgemahnt.

Autor: Philipp Kuper (LL.M.) – Senior Data Privacy Consultant