Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Verbandsklagerechts bei Datenschutzverstössen verabschiedet. Damit scheint der Weg für das Verbandsklagerecht frei zu sein.
Wird das Gesetz verabschiedet hätten Verbände die Möglichkeit im Wege der Verbandsklage Unternehmen auf Unterlassung zu verklagen, die in für Verbraucher relevanten Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Bisher war dies Verbänden nur möglich, wenn es sich um datenschutzrechtliche Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelte. Besonders betroffen wird hiervon die Datenverarbeitung zum Zwecke des Adress- und Datenhandels, der Werbung und zum Erstellen von Persönlichkeitsprofilen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums hervor.
Der Entwurf sieht des Weiteren eine Erschwernis zur Festlegung von Formerfordernissen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.