Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat die Vorlage des Safe Harbor-Abkommens zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) begrüßt. Der irische High Court hatte dem EuGH mitunter die Frage vorgelegt, ob das Safe Harbor-Abkommen, angesichts des NSA-Skandals, überhaupt noch als rechtliche Grundlage für einen Datentransfer in die USA dienen kann.
Thilo Weichert: EuGH soll Safe Harbor für unverbindlich erklären
Der Leiter des ULD, Thilo Weichert, hat den Schritt des High Court begrüßt. Er hofft, dass der EuGH richterlich klarstellt, dass das Safe Harbor-Abkommen nicht mehr verbindlich ist. Darüber hinaus erachtet das ULD eine offizielle Aufhebung des Abkommens, durch die EU-Kommission, als bessere Lösung.
Die offizielle Aufhebung des Safe Harbor-Abkommens oder die richterliche Feststellung einer Unverbindlichkeit hätten deutliche Auswirkungen auf den Datentransfer in die USA und damit für Unternehmen. Würden die USA nicht mehr per se als sicheres Drittland gelten, müssten alle Unternehmen bei Datentransfers in die USA selber die Vertrauenswürdigkeit des Datenempfängers überprüfen und sicherstellen, z.B. mit EU-Standard-Verträgen. Unabhängig davon bietet sich eine eigenständige regelmäßige Überprüfung der Datenempfänger in den USA an, gerade wegen der gestiegenen Sensibilität des Kunden.
Klage von „Europe versus Facebook“
Der Vorlage des High Court (Beschluss v. 18.6.2014 – Az. 2013 765 JR; Newsletter 7/2014) liegt eine Klage des Gründers der Aktivistengruppe „Europe versus Facebook“, Maximilian Schrems, zugrunde. Mit dieser wollte er eine Verletzung seiner Datenschutzrechte in den USA geltend machen, die durch eine Massendatenabfrage der NSA bei Facebook entstanden sei. Mit der Vorlage steht das Safe Harbor-Abkommen insgesamt nun auf dem Prüfstand.