Unternehmen haften für Datenschutzverstöße ihrer Beschäftigten
Nach der Entschließung der 97. Datenschutzkonferenz (DSK) haftet das Unternehmen im Rahmen von Art. 83 DSGVO für schuldhafte Verstöße seiner Beschäftigten, sofern es sich nicht um einen Exzess handelt. Nach […]