Richterbund befürwortet Verbandsklage im Datenschutz

Der Deutsche Richterbund (DRB) spricht sich für eine Verbandsklage bei verbraucherschützenden Datenschutzvorschriften aus.

Gesetzentwurf für Verbandsklage liegt vor

Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums liegt bereits vor. Der DRB erhofft sich durch die Möglichkeit der Verbandsklage eine effektivere Umsetzung der verbraucherschützenden Datenschutzvorschriften, trotz der erwarteten Mehrbelastung der Gerichte. Die Möglichkeit der Verbandsklage hatte auch schon die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) gefordert (Newsletter 4/20014).

Der neue Gesetzentwurf sieht vor, den Anwendungsbereich des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) auf verbraucherschützende Datenschutzvorschriften zu erweitern. Des Weiteren soll nicht mehr nur auf Unterlassung geklagt werden können, sondern auch auf „Beseitigung“ der in § 2 Abs. 2 Nr. 11 des Entwurfs genannten Verstöße.

Bundesrechtsanwaltskammer ebenfalls für Verbandsklage

Auch die Bundesrechtsanwaltskammer sieht ein mögliches Verbandsklagerecht positiv, möchte den Anwendungsrahmen aber auf gewichtige Verstöße verkleinert wissen. Eine Verabschiedung des Entwurfs ist wahrscheinlich. Auf Unternehmen dürften als Folge vermehrt Klagen in diesem Bereich zukommen. Bundesjustizminister Heiko Maas zufolge wird das neue Gesetz zu einer systematischen Sanktionierung von Unternehmen führen, die gegen die entsprechenden Vorschriften verstoßen (Zeitschrift für Datenschutz aktuell, 2014).