Per Verwaltungsakt gegen Datenexport

Erstmalig gehen deutsche Datenschutzbehörden mit Verwaltungsakten gegen die Übermittlung von Daten in die USA vor. Nach den Worten Safe Harbor kritisch zu überprüfen scheinen nun Taten zu folgen.

Datenexport in die USA soll behördlich unterbunden werden

Die Datenschutzbeauftragten der Länder Bremen und Berlin haben konkrete Verwaltungsverfahren eingeleitet, um einen Export von Daten in die USA zu unterbinden. Damit versuchen die Behörden erstmalig einen Datenexport in die USA mit einem Verwaltungsakt zu unterbinden. Zwar haben die Behörden immer wieder angekündigt das Safe Harbor-Abkommen kritischer zu betrachten und zu prüfen, ein derartiges Vorgehen gab es bis jetzt aber noch nicht. Sollten die Unternehmen gegen den Verwaltungsakt klagen, müssten Verwaltungsgerichte über die Zulässigkeit entscheiden. Ob in diesem Fall eine Entscheidung tatsächlich gefällt wird darf abgewartet werden, da beim Europäischen Gerichtshof ohnehin schon die Frage des Irischen High Court zur Vorabentscheidung anhängig ist, ob Safe Harbor noch eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Übermittlung von Daten in die USA darstellt. Die zuständigen Verwaltungsgerichte dürften wohl nicht diese Entscheidung vorwegnehmen, sondern ggf. ebenfalls dem Europäischen Gerichtshof diese Frage zur Entscheidung vorlegen.

Zudem hat der Hamburger Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar angekündigt, dass die Aufsichtsbehörden in strittigen Fragen um Safe Harbor von ihrer bisherigen Linie abrücken und verstärkt auf Konfrontationskurs gehen werden.

Kommentar: Vorgehen wohl politisch motiviert

Dieses Vorgehen der Aufsichtsbehörden erscheint im Hinblick auf die rechtlich recht eindeutige Situation (Safe Harbor wird durch den Beschluss der Kommission in Verbindung mit Art. 26 der EU-Datenschutzrichtlinie legitimiert) gelinde gesagt, überraschend und darf wohl eher als politische Konfrontation gewertet werden. In der Beratungspraxis ist die TMC schon seit Beginn der Debatte über die Wirksamkeit von „Safe Harbor“ zur Vermeidung von Konflikten dazu übergegangen, auch mit Safe-Harbor-zertifizierten Vertragspartnern EU-Standard-Vertragsklauseln abzuschließen, und sich damit rechtlich unangreifbar zu machen.