Neue Standardvertragsklauseln – Umstellung bis Ende 2022 erforderlich

Seit gut einem Jahr stehen neue Standardvertragsklauseln (SCCs) für internationale Datentransfers in sog. „unsichere“ Drittländer außerhalb der EU, bzw. des EWRs zur Verfügung. Die EU-Kommission hat die finalen Texte am 4. Juni 2021 veröffentlicht. Am 7. Juni 2021 erfolgte deren formale Verkündung im Amtsblatt der EU. Die neuen SCCs sind modular aufgebaut und können nicht einfach so übernommen werden.

Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob für die geplante Datenübermittlung zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Für den Datenexporteur bedeutet dies, er muss auch bei Verwendung der neuen Klauseln die Rechtslage / -praxis des Drittlands prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen bzw., wenn dies nicht gelingt, von der geplanten Datenübermittlung Abstand nehmen. Die neuen SCCs sind seit dem 27. September 2021 zwingend für Neuverträge zu verwenden. Altverträge sind bis spätestens 27. Dezember 2022 auf die neuen SCCs umzustellen.


Bei Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Autor: Sebastian Wurzberger LL.B. (Data Privacy Consultant)