Koordinierte Prüfung internationaler Datentransfers

Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben in einer Pressemitteilung vom 01.06.2021 eine länderübergreifende Kontrolle der Umsetzungsmaßnahmen zum Schrems II Urteil des EuGH (C-311/18) angekündigt.

In seiner Schrems II Entscheidung hat der EuGH das Privacy Shield Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt und die Anforderungen an Datentransfers in Länder außerhalb der EU erheblich verschärft.

Unternehmen haben bei Datenübermittlungen seitdem zusätzlich zu den Standardvertragsklauseln und anderen Rechtsinstrumenten zusätzliche Maßnahmen bei Datentransfers in Drittländer zu beachten. Ein Datenschutzniveau welches dem der EU entspricht, ist bei jeglichen Drittlandstransfers sicherzustellen.

Informationen dazu, wie sich die Anforderungen umsetzen lassen finden Sie in unserem Blog-Beitrag:  Nach Schrems II: Europäischer Datenschutzausschuss veröffentlicht Empfehlungen zur Prüfung von Drittlandtransfers

Die Durchführung der koordinierten Prüfung durch die Aufsichtsbehörden erfolgt – wie schon häufig in der Vergangenheit – durch eine Versendung von Fragebögen an ausgewählte Unternehmen. Im Fokus der Prüfung stehen Fragen

 

Die Behörden aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland beteiligen sich an der Prüfung.

Unternehmen mit Sitz in den genannten Bundesländern können sich drauf einstellen, in den nächsten Tagen einen oder mehrere der Fragebögen per Post zu bekommen. Spätestens jetzt lohnt sich ein kritischer Blick und Bewertung der bestehenden Datentransfers.

Unsere Praxisgruppe Internationaler Datenschutz unterstützt Sie dabei gerne. Kontaktieren Sie bei Fragen Rechtsanwalt Fabian Dechent, Rechtsanwalt Sven Sperling und Kenan Tilki (LL.M.).