Google Fonts – Achtung beim Einsatz auf Ihren Websites – Schadensersatzforderungen drohen

Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 Schriftarten, die auf Websites eingebunden werden können. Mit der Einbindung von Google Fonts kann sichergestellt werden, dass Ihre Website immer mit der korrekten Schriftart angezeigt wird, auch wenn der Websitebesucher diese Schriftart nicht auf seinem Endgerät installiert hat.

Bei der Einbindung von Google Fonts gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: Eine dynamische Verlinkung über die Server von Google oder die lokale Einbindung über den eigenen Server oder Webspace. Die dynamische Verlinkung über die Server von Google ist hierbei meist die Standardeinbindung auf Websites – und diese birgt ein Risiko!

Aktuell wird eine Vielzahl von Unternehmen von diversen Personen angeschrieben, die Google Fonts dynamisch auf den Websites eingebunden haben und verlangen einen Schadensersatz. Dabei wird sich auf ein Urteil des Landgericht München vom 20.01.2022 bezogen. Neben einem Unterlassungsanspruch zur Weiterleitung der IP-Adresse des Klägers (Websitebesucher) an Google (durch die dynamische Einbindung von Google Fonts), wurden dem Kläger 100 EUR Schadensersatz zugesprochen. Die Personen, die aktuell eine Vielzahl von Unternehmen anschreiben, verlangen ebenfalls 100 EUR Schadensersatz und drohen mit weiteren rechtlichen Schritten sowie einer Beschwerde  bei den Datenschutzaufsichtsbehörden.

Wir raten daher eingehend, durch die entsprechenden Stellen bei Ihnen (IT-Dienstleister oder bspw. die Marketingabteilung) prüfen zu lassen, ob und auf welcher Art und Weise Google Fonts auf Ihrer Website/Ihren Websites eingebunden sind. Sollte Google Fonts noch dynamisch eingebunden sein, ist es unsere dringende Handlungsempfehlung, Google Fonts lokal auf Ihrem Server oder Webspace abzulegen/einzubinden.

Bei Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Autor: Robert Postler LL.M. (Senior Data Privacy Consultant / Prokurist)