Facebook trifft weltweite Löschpflicht

Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass Facebook eine weltweite Löschpflicht trifft – bspw. bei Hass-Postings. Zudem können Betroffene überall klagen und nicht nur am Sitz von Facebook Inc. in Kalifornien oder in Irland, wo Facebooks Europazentrale liegt.

Facebook ist vor dem OLG Wien gescheitert. Machen Betroffene gerechtfertigte Löschantrage geltend, muss der Konzern die entsprechenden Inhalte weltweit aus seinem sozialen Netzwerk entfernen.

Betroffene können in Österreich klagen

Facebook vertrat die Auffassung, dass europäische Betroffene Löschansprüche nur am Sitz von Facebooks Europazentrale in Irland geltend machen könnten. Dem Widersprach jetzt das OLG Wien. Betroffene können auch in Österreich klagen. Das Urteil könnte auch einen Vorgeschmack auf eine gesamteuropäische Entscheidung geben. Betroffene in Deutschland dürften dann in der Bundesrepublik klagen. Die Entscheidung des OLG reiht sich gedanklich in die EuGH-Entscheidung zum sog. „Recht auf Vergessen“ ein, wonach Google auf Anfrage Suchergebnisse über Personen löschen muss.

Aktuell werden aber Suchergebnisse nur aus der jeweiligen nationalen Suchmaschine herausgefiltert. International oder aus anderen Ländern sind die Ergebnisse noch zugänglich. Hinsichtlich Facebook gehen die österreichischen Richter somit weiter. Es sei darauf hingewiesen, dass die rechtskräftige Entscheidung aus Österreich einer rechtskräftigen Entscheidung des LG Würzburg (Urteil v. 7.3.2017 – Az. 11 O 2338/16 UVR) entgegensteht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Löschpflichten für alle Anbieter weiterentwickeln. Die Schwedische Datenschutzbehörde bspw. tendiert mittlerweile auch zur Annahme, dass Einträge weltweit gelöscht werden müssen. Unter Umständen zeichnet sich hier bereits die zukünftige gesamteuropäische Entwicklung ab.