EU-Parlamentsausschuss bringt die Datenschutzgrundverordnung auf den Weg

EU-Parlamentsausschuss bringt die Datenschutzgrundverordnung auf den Weg – Droht ein Scheitern am Rat und an der Europawahl 2014?

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments hat einem Entwurf für eine europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zugestimmt. Damit kann das Parlament nun mit dem Rat und der Kommission über eine entsprechende Verordnung verhandeln (Trilog). Mittlerweile werden aber Zweifel an einer, raschen oder gar generellen, Umsetzung laut.

Der nun akzeptierte Entwurf sieht eindeutige Abweichungen vom Initiativvorschlag der Kommission vor. So ist die Pflicht zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten für das Unternehmen nicht mehr von der Zahl an, für die permanente Datenverarbeitung beschäftigten Mitarbeitern maßgeblich, sondern gilt automatisch ab einer Verarbeitung von 5000 Personen-Datensätzen pro Jahr (Art. 35 E-DS-GVO). Neu ist zudem die Verpflichtung, Betroffene bei einer Sammlung persönlicher Daten mittels Piktogrammen über Verwendungszweck und Weitergabe zu informieren (Art. 13a E-DS-GVO). Bei Verstößen sollen Geldstrafen bis zu 100 Mio. Euro oder fünf Prozent des Jahresumsatzes des betroffenen Konzerns möglich sein.

Allerdings scheinen sich, schon kurz nach der Verabschiedung, die Zweifel einiger Beobachter und EU-Parlamentarier zu bestätigen. Der zweite Berichterstatter des LIBE, der Abgeordnete Dimitrios Droutsas, bezweifelt die Realisierung der DS-GVO generell und prangert mangelnden politischen Umsetzungswillen an.  Letzteres dürfte eher ein  worst case scenario sein. Eine Umsetzung noch vor der kommenden Europawahl 2014  ist  jedoch de facto ausgeschlossen, da nach neuestem Stand der Rat sich noch nicht einmal einig darüber ist, ob die DS-GVO sowohl den nicht-öffentlichen wie auch den öffentlichen Bereich regeln soll. Es herrscht zudem immer noch Uneinigkeit über diverse Themen, wie z.B. das Verbot heimlicher Videoüberwachung. Ein Neuanfang der Verhandlungen bei „Null“ nach der Wahl ist nicht unwahrscheinlich, zumal sowohl der LIEBE-Ausschuss wie auch die Kommission inklusive der derzeit die Verhandlungen treibenden Justizkommissarin Viviane Reding danach nicht mehr auf diesen Positionen arbeiten werden.