Erneut Ärger um transatlantischen Datenschutz

Privacy Shield löste Safe Harbor ab, das vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde. Auf beiden Seiten des Atlantiks erhoffte man sich davon ein Ende der Auseinandersetzungen um den transatlantischen Datenschutz. Nun hat das Europäische Parlament eine kritische Resolution angenommen.

Seit Inkrafttreten des Privacy Shield-Abkommens reißt die Kritik nicht ab. Nun hat das Europäische Parlament auf eine Executive Order des US-Präsidenten Donald Trump reagiert, die möglicherweise Nicht-US-Bürger aus dem Datenschutz ausschließt.

EU-Parlament betrachtet Überwachungspraxis als europarechtswidrig

Als Reaktion auf die Executive Order nahm das Parlament in Straßburg nun eine Resolution an, die die US-amerikanische Überwachungspraxis als nicht vereinbar mit dem geltenden EU-Recht klassifiziert. Das hat zunächst einmal keine direkten rechtlichen Auswirkungen für europäische Unternehmen. Das Tauziehen um den transatlantischen Datenschutz dürfte aber weitergehen.

Es erhöht zum einen aber den Druck auf die zuständige EU-Kommissarin Věra Jourová zu handeln. Die Abgeordneten erwarten von ihr mehr Einsatz für die europäischen Datenschutzstandards. Zum anderen könnte es für Unternehmen schwieriger werden, US-amerikanische Dienstleister zur Verarbeitung personenbezogener Daten einzusetzen. Privacy Shield schreibt vor, dass Nicht-EU-Dienstleister eine angemessene Struktur zum Schutz personenbezogener Daten vorhalten müssen. Diese muss das europäische Datenschutzniveau garantieren. Nach der nun angenommen Resolution ist das für US-amerikanische Unternehmen fraglich, die der Überwachung der nationalen Sicherheitsbehörden unterliegen.

Wie geht es mit Privacy Shield weiter?

Für Unternehmen wird der Zustand der Rechtsunsicherheit bei Datentransfers in die USA wohl noch weiter andauern. Věra Jourová hat auf einem Treffen der EU-Justizminister durchblicken lassen, dass das Vertrauen in die USA erneuert werden müsse. Zwar können Unternehmen aktuell auf Basis des Privacy Shield-Abkommens weiterhin Daten in die USA transferieren.

Allerdings hat der EuGH in seiner Entscheidung zu Safe Harbor die europäischen Datenschutzbehörden ermächtigt, vermuteten Datenschutzverstößen eigenständig nachzugehen. Ein pauschaler Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission steht Ermittlungen nicht mehr entgegen, so wie es während des Safe Harbor-Abkommens der Fall war. Damit dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis europäische Behörden die ersten Ermittlungen gegen US-amerikanische Dienstleister einleiten.