Während das Notrufsystem eCall weiter seinen Weg durch das EU-Parlament nimmt, haben sich mehrere Verbände zur Nutzung von eCall positioniert. Sie beklagen einen mangelnden Einfluss der Verbraucher auf die Datennutzung und ein Datenmonopol der Autohersteller.
Ausschuss erteilt Verhandlungsmandat mit Ministerrat zu eCall
Ab Oktober 2015 soll das bordeigene Notrufsystem eCall Pflicht in allen Fahrzeugen werden. Der zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat seiner Berichterstatterin am 25. September ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat erteilt. Zuletzt hatten die Abgeordneten des EU-Parlaments in ihrem Entwurf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verschärft. Hinsichtlich eCall wurde in der Vergangenheit immer wieder Kritik laut, dass System erlaube detaillierte Bewegungsprofile und sammle einen ausgedehnten Pool an Daten.
Verbände fordern Kontrolle der Verbraucher über die Daten
Jetzt haben sich einige Verbände aus der Automobil- und Versicherungsbranche zu Wort gemeldet und beklagen, dass bei ausbleibenden Änderungen den Autoherstellern ein Datenmonopol zuteilwerden könne. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) beklagt in einer Stellungnahme vorrangig wettbewerbsrechtliche Aspekte, die aus seiner Sicht noch nicht zufriedenstellend gelöst sind, die aber auch Auswirkungen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Aspekte haben können. Der vzbv fordert, eine offene und transparente Plattform zu schaffen, auf der verschiedene Anbieter um das beste Konzept eines bordeigenen Notrufsystems konkurrieren können. Das dadurch eventuell höhere Datenschutzstandards erreicht werden können ist denkbar, sofern der Verbraucher auf solche Eigenschaften wert legt.
Um eine Wahlfreiheit des Verbrauchers hinsichtlich der Übermittlung im Automobil gesammelter Daten geht es auch anderen Verbänden. Zusammen mit dem vzbv haben der ADAC, der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) eine gemeinsame Position formuliert. In dieser fordern die Verbände die gesetzliche Verpflichtung für Autohersteller, eine „offene und standardisierte Schnittstelle für den Datentransfer“ zu schaffen, die es dem Verbraucher gewährleistet, volle Kontrolle hinsichtlich der Übermittlung der Daten zu haben. Der Verbraucher soll selber entscheiden können, an wen die Daten übermittelt werden, um auch das größtmögliche Angebot potenzieller Zusatzdienste nutzen zu können, so z.B. Ferndiagnosen bei einer Pannenhilfe oder Ortungen bei einem Diebstahl des Wagens.
Datenschutz bei Fahrzeugdaten noch nicht geklärt
Die Verbände positionieren sich an dieser Stelle maßgeblich wettbewerbs- und verbraucherpolitisch. Tatsächlich sind viele datenschutzrechtlichen Fragen und Probleme noch nicht geklärt – so z.B. ob und wie der Betroffene einwilligt und wie eine solche Einwilligung konkret ausgestaltet sein soll, was u.a. den Deutschen Anwaltverein (DAV) und den 52. Verkehrsgerichtstag veranlasste, klare und einheitliche Regelungen im Umgang mit Fahrzeugdaten zu fordern (Newsletter 9/2014 und 3/2014).