Das europäische Parlament hat dem Verordnungsentwurf eines automatischen Notrufsystems in Autos zugestimmt. Damit hat eCall die letzte Hürde genommen und wird ab 2018 in Neuwagen Pflicht. Im Datenschutz wurden zuletzt Einigungen erzielt.
Nachdem sich Rat und Parlament auf einen Verordnungsentwurf geeinigt haben, wurde dieser vom Parlament angenommen. Ein Antrag der Liberalen, dass das eCall-System vom Fahrer manuell abgeschaltet werden können soll, wurde abgelehnt.
Einigung im Datenschutz bei eCall
Der Datenschutz des eCall-Systems war immer wieder Anlass für politische Auseinandersetzungen. Der nun angenommene Verordnungsentwurf sieht im Datenschutz folgendes vor: wird der Airbag des Autos ausgelöst, werden nur Informationen über Fahrzeugklasse, Treibstoffart sowie Zeit und Ort des Unfalls an die nächste Rettungsstelle übermittelt. Will die Rettungsstelle diese Daten weitergeben, muss sie zuvor die Einwilligung der Betroffenen einholen. Zudem muss der Fahrer – oder vermutlich eher jedweder Betroffene – die verarbeiteten Daten einfach und dauerhaft löschen können.
An dieser Stelle bleibt abzuwarten, wie eine konkrete Lösung für Einwilligungen und Löschansprüche gestaltet wird. Nicht zuletzt muss die Frage geklärt werden, wer verarbeitende Stelle ist und an wen der Betroffene den Antrag auf Löschung seiner Daten richtet. Diesen Antrag muss er an jede verarbeitende Stelle richten können. Je nach technischer Umsetzung wären dies der Autohersteller und die Rettungsstelle, letztere in jedem Fall.
Der verabschiedete Entwurf ist hier einsehbar: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5130-2015-REV-3/de/pdf