Die Justizminister der EU haben sich am 9. Oktober 2014 auf grundlegende Prinzipien der geplanten Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verständigen können. Bei strittigen Punkten wie dem „Recht auf Vergessen“ soll bis zum Jahresende 2014 eine Einigung erzielt werden.
Damit kommt wieder Bewegung in die Verhandlungen um die DS-GVO. Zuletzt waren die Verhandlungen ins Stocken geraten, da die Europawahl 2014 bevorstand. Ob wirklich bis zum Jahresende eine Einigung bzgl. der strittigen Punkte erzielt werden wird bleibt abzuwarten. In der Vergangenheit wurde die DS-GVO immer wieder gebremst. Lange konnten sich die Justizminister nicht über wesentliche Punkte einigen. Die damalige EU-Justizkommissarin zeigte sich bereits äußerst skeptisch, was ein Zustandekommen der Datenschutzgrundverordnung betrifft. Mit der aktuellen Einigung ist die Datenschutzgrundverordnung aber wieder einen Schritt weiter auf den Weg gebracht worden.
Bundesjustizminister Heiko Maas mahnt rasche Umsetzung an
Währenddessen hat der Bundesjustizminister eine rasche Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung angemahnt. Hierfür hat er besonders auf Wettbewerbsnachteile hingewiesen, die Unternehmen durch unterschiedliche nationale Regelungen in der EU erleiden. Zudem will Heiko Maas umgesetzt wissen, dass Firmen die Daten der Verbraucher nur noch weitergeben dürfen, wenn diese der Weitergabe ausdrücklichen zustimmen. Inwieweit dies mit Allgemeinerklärungen umsetzbar ist, dürfte zweifelhaft sein.
Der parlamentarische Berichterstatter für die Umsetzung der DS-GVO, Jan Philipp Albrecht, kritisierte zudem, dass betriebliche Datenschutzbeauftragte in der DS-GVO nicht festgeschrieben werden sollen. Er befürchtet, dass die DS-GVO in einigen Punkten hinter die Standards nationaler Regelungen zurückfallen könnte.