Facebook hat einen Rechtsstreit gegen die belgische Datenschutzbehörde gewonnen, die dem sozialen Netzwerk das Sammeln von Nichtmitglieder-Daten untersagen wollte. Zum Einsatz kommt dabei das sog. Datr-Cookie. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen in Deutschland haben.
Die belgische Datenschutzbehörde wollte es dem sozialen Netzwerk untersagen Daten über Personen zu sammeln, die nicht Mitglied von Facebook sind. Facebook sammelt diese Daten unter anderem mit Hilfe des sog. Datr-Cookie, der mittels Social Plug-ins wie dem Like-Button auf Webseiten eingebunden wird. Laut der Behörde sammelt Facebook so Daten auch über Nichtmitglieder, die gar nicht mit dem Social Plug-in interagieren. Facebook hat dieser Darstellung bereits im letzten Jahr widersprochen.
Behörde nicht zuständig
Das zuständige Gericht hat zugunsten von Facebook entschieden. Aber nicht inhaltlich bzgl. der Datenverarbeitung durch das Datr-Cookie. Das Gericht erklärte die belgische Datenschutzbehörde für nicht zuständig, deren Anweisungen seien mithin nichtig. Als Grund wird angeführt, dass Facebook seine europäische Niederlassung in Irland habe. Deshalb sei die irische Datenschutzbehörde zuständig.
Ähnlicher Fall auch in Deutschland
Der Blick nach Belgien lohnt sich auch für deutsche Datenschützer und Webseiten-Betreiber. Die Datenschutzbehörde von Schleswig-Holstein geht in einem ähnlich gelagerten Fall ebenfalls gegen Facebook vor. Auch hier müssen die Gerichte entscheiden, ob die deutschen Behörden überhaupt für die europäische Niederlassung von Facebook zuständig sind. Diese bejahen dies, da Facebook eine GmbH mit Sitz in Deutschland betreibe.
Das zuständige Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hatte eine Zuständig der Landesbehörde verneint, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht aber zugelassen. Die Angelegenheit ist mittlerweile ein Fall für das oberste deutsche Verwaltungsgericht.