Vom 8.bis zum 9. Oktober tagte die 88. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Hamburg. Die Konferenz traf u.a. Entschließungen zum Datenschutz in Kfz und fordert eine stärkere Zusammenarbeit von Kartell- und Wettbewerbsbehörden mit den Aufsichtsbehörden für Datenschutz.
Datenschutzkonferenz verabschiedet Entschließungen
Auf ihrer 88. Konferenz haben sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder mit aktuellen Problemfeldern des nationalen und internationalen Datenschutzes auseinandergesetzt. Dabei waren drei Themen Schwerpunkte der Konferenz. Zum einen die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden als Stärkung effektiver Arbeit. Zum anderen befassten sich die Datenschutzbeauftragten mit dem Datenschutz im Auto und dem Spannungsfeld von Marktmacht und informationeller Selbstbestimmung. Hierzu wurden mehrere Entschließungen verabschiedet.
„Marktmacht und informationelle Selbstbestimmung“ – Datenschutzbeauftragte befürchten Monopolbildung
In ihrer Entschließung „Marktmacht und informationelle Selbstbestimmung“ befürchten die Datenschutzbeauftragten eine zunehmende Monopolbildung hinsichtlich der Sammlung von Daten. Datenschutzrechtliche Belange würden zudem nicht ausreichend von Kartell- und Wettbewerbsbehörden berücksichtigt. Als Beispiel werden die letzten großen Zukäufe in der Digital- und Internetwirtschaft angeführt: die 3,1 Milliarden $ schwere Übernahme des Werbeunternehmens „DoubleClick“ durch Google, im April 2007, und die Übernahme des Kurznachrichtendienstes „WhatsApp“ durch Facebook für 18 Milliarden $ 2013.
Da Big Data und die Verwertung von Daten für Unternehmen zunehmend eine ökonomische Rolle spielen, sehen die Datenschutzbeauftragten darin eine wachsende Marktmacht weniger Unternehmen, die bislang bei Fusionen und Übernahmen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Datenschutzbeauftragte fordern stärkere Zusammenarbeit der Behörden
Aus diesen Gründen fordert die 88. Datenschutzkonferenz generell eine engere Zusammenarbeit von den Aufsichtsbehörden für Datenschutz und den Kartellbehörden. Das Thema Datenschutz solle verstärkt auch unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten beurteilt werden. Dabei berufen sich die Datenschutzkonferenz auch auf das 20. Hauptgutachten (2012/2013 – Kapitel I) der deutschen Monopolkommission, die ebenfalls eine stärkere Zusammenarbeit von Datenschutz- und Wettbewerbsbehörden fordert. Ziel müsse es sein Datenportabilität und die Souveränität des Betroffenen zu garantieren und die Marktmacht von Marktteilnehmern zu begrenzen, die auf Erhebung, Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten beruht.
Datenschutz im Auto – Datenschutzbeauftragte sehen Automobilindustrie gefordert
Die 88. Datenschutzkonferenz hat zu dem in ihrer Entschließung „Datenschutz im Kraftfahrzeug“ vor datenschutzrechtlichen Risiken gewarnt, die mit der zunehmenden Datenverarbeitung in Autos und der voranschreitenden Vernetzung der Autos mit dem Internet einhergehen. Die Menge und Art der Daten würden Begehrlichkeiten wecken, bspw. bei Versicherungen und den Autoherstellern selber. Die Gefährdungslage des Betroffenen beginne zudem nicht erst beim Auslesen oder Übermitteln der erhobenen Daten, sondern bereits bei der Datenerfassung.
Privacy by design und privacy by default im Automobil
Die Datenschutzkonferenz fordert, die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren. Dies soll erreicht werden, indem die Automobilhersteller bereits während der Konzeption Grundsätze des privacy by design und privacy by default beachten. Zudem ist der Grundsatz der Datensparsamkeit zu beachten, nicht benötigte Daten müssten so schnell wie möglich gelöscht werden.
Des Weiteren sollen keine Daten ohne die ausdrückliche und freiwillige Einwilligung des Betroffenen erhoben werden. Dieser Punkt dürfte sich als schwierig erweisen. Die Betroffenen können stark variieren. Nach Ansicht der Datenschützer ist damit jeder Fahrer gemeint und nicht etwa nur der Halter. Zudem stellt sich u.a. die Frage, welche Rechte an den Daten ein Unternehmen haben könnte, dass seinen Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellt und diesen weitreichende Befugnisse wie die private Nutzung gestattet? Die Datenschutzbeauftragten wollen diesen Problemen mitunter dadurch begegnen, dass der komplette Ablauf der Datenverarbeitung transparent gestaltet ist und vom Betroffenen auch unterbunden werden kann.
Ähnliche Forderungen, wie die der Datenschutzkonferenz, hatten auch Bundesjustizminister Heiko Maas und der 52. Verkehrsgerichtstag aufgestellt.