Daten sollen Sachen gleichgestellt, der Grundsatz der Datensparsamkeit soll aufgegeben werden. Für die Automotive-Branche besonders interessant: der Halter eines Fahrzeugs soll Eigentümer der Fahrzeugdaten werden.
Das Bundesverkehrsministerium hat ein „Strategiepapier Digitale Souveränität“ veröffentlicht, mit dem es Klarheit in einer seit Jahren unbeantworteten Frage schaffen will: wem gehören Daten?
Daten sollen Sachen gleichgestellt werden
Das Papier des BMVI sieht vor, dass Daten rechtlich Sachen gleichgestellt werden sollen. Nach der aktuellen Rechtslage sind Daten nicht eigentumsfähig. Die Debatte „Wem gehören eigentlich die Daten?“ kann sinnigerweise nur geführt werden, wenn Daten überhaupt im Besitz von irgendjemandem sein können.
Auch die Frage nach der Eigentumszuordnung wird vom Ministerium beantwortet. Das Eigentum samt allen Verfügungsrechten an den Daten soll dem Ersteller der Daten zufallen. Speziell – aber nicht nur – für die Automotive-Branche ist diese Ansicht wichtig. Sie regelt den Streit um die Rechte an Fahrzeugdaten. Das BMVI betont ausdrücklich, dass die Fahrzeugdaten zukünftig Eigentum des Halters sein sollen.
Ministerium will „Datenausweis“
Ferner will das BMVI die Transparenz in der Datenverarbeitung erhöhen. Zu diesem Zwecke soll ein Datenausweis vorgeschrieben werden, der den Verbraucher z.B. „vollumfänglich und verständlich über Umfang und Häufigkeit der Datenerhebung sowie über die Nutzung und Weitergabe der Daten“ informiert.
Gerade bei Fahrzeugdaten herrscht bei Verbrauchern noch Unklarheit über Art und Umfang der Verwendung von Fahrzeugdaten vor. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des ADAC. Besonders problematisch seien Daten, die gegen den Fahrzeughalter verwendet werden können. Auch im Zusammenhang mit dem Strafrecht wird diese Problematik diskutiert.