Cookie Banner und Cookies sind allgegenwärtig. Jeden Tag sehen wir sie und doch sind sie meistens nicht rechtskonform gestaltet. Durch jüngste Urteile und das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) stehen Cookies heute umso mehr im Fokus. Dieser Artikel soll kurz und bündig Cookies erklären, wie sie am besten umgesetzt werden und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Was ist ein Cookie?
Der Name „Cookies“ mag an süße große Kekse erinnern, doch haben die in diesem Artikel gemeinten Cookies wohl einen ganz anderen Geschmack. Cookies, die auf Internetseiten und -browsern erzeugt werden, sind Datenpakete. Diese Datenpakete speichern individuelle Nutzerdaten. Individuelle Nutzerdaten können dann beispielsweise Login-Daten, gespeicherte Einstellungen, im Warenkorb gespeicherte Produkte oder Standort-Daten sein. Mittlerweile können jedoch neben den Nutzerdaten auch die Nutzerverhaltensweisen gespeichert werden, um besser auf die Bedürfnisse der jeweiligen Nutzer in Form von individualisierter Werbung einzugehen. Diese Art von Speicherung nennt man Tracking und Tracing, das unter Datenschützern extrem kritisch betrachtet wird. Hinzukommend zur Tracking-Problematik ist, dass die Unternehmen, die das Nutzerverhalten mithilfe der Cookies analysieren, meist Tech-Giganten aus Ländern wie beispielsweise den Vereinigten Staaten sind, für die es datenschutzrechtlich weitere Hürden gibt. Spätestens seit dem sogenannten „Cookie-Einwilligung II“-Urteil (BGH, Urteil vom 28.05.2020 – I ZR 7/16 – OLG Frankfurt/M., LG Frankfurt M.) unterliegt die Nutzung von Cookies und Tracking-Tools dem Einwilligungserfordernis der Nutzer. Dem Einwilligungserfordernis kann man mit einem „Cookie-Banner“ gerecht werden.
Der Cookie-Banner
Ein Cookie-Banner tritt immer dann in Erscheinung, wenn ein Webseitenbesucher das erste Mal eine Webseite aufsucht. Es erscheint zumeist ein Banner oder ein Pop-Up-Fenster, welches über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informiert und eine Bestätigung verlangt.Diese Information ist immer dann verpflichtend, wenn beim Besuch der Webseite auf Daten zugegriffen wird, die auf dem Computer des Besuchers gespeichert oder wenn auf dort gespeicherte Daten zugegriffen werden soll. Cookie-Banner sind jedoch für sich betrachtet nur reine Informationstexte, die darüber informieren sollen, dass durch Cookies Daten verarbeitet werden. Diese Banner können mit einem einfachen Klick geschlossen werden. Sie sind alleine nicht in der Lage aktiv eine Einwilligung einzuholen und zu verwalten. Die Webseiten-Besucher werden lediglich über die Tatsache informiert, dass die Webseite Daten verarbeitet. Cookie-Banner sind jedoch häufig technisch nicht so eingestellt, aktiv Einwilligungen einzuholen und zu verwalten bzw. Cookies bis zur erteilten Einwilligung wirksam zu unterdrücken. Ein Cookie-Banner erfüllt zwar eine Informations-Funktion, kann technisch jedoch die rechtlichen Erfordernisse nicht allein einhalten. Die praktikabelste Lösung wäre also ein Cookie-Consent-Tool, das mit dem Cookie-Banner verbunden ist.
Cookie-Consent Tool
Ein Cookie-Consent Tool bietet sowohl technische als auch organisatorische Funktionen. Es informiert und fragt die Besucher nach einer Einwilligung. Bestenfalls kann das Cookie-Consent Tool zunächst als Zusammenfassung und bei vertieftem Interesse des Besuchers weitere Details aufrufen lassen, sodass die Einwilligungen gestaffelt nach den persönlichen Interessen abgegeben werden können.
Ein sehr gut funktionierendes Cookie-Consent Tool unterdrückt die Funktionen von auf der Seite eingebundenen Cookies und Trackern so lange, bis der Besucher ggf. eingewilligt hat. Dies entspricht den datenschutzrechtlichen Pflichten, nachdem erst nach einer entsprechenden Einwilligung eine Datenverarbeitung stattfinden darf und nicht schon beim unmittelbaren Aufruf der Webseite.
Rechtliche Hürden
Das A und O bei den Cookie-Bannern und dem Cookie-Consent Tool ist daher der richtige Umgang mit der Einwilligung der Seitenbesucher. Wenn keine konkrete Einwilligung eingeholt wurde, läge eine rechtswidrige Datenverarbeitung vor. Eine rechtswidrige Datenverarbeitung könnte zu einer Datenschutzbeschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde und im schlimmsten Fall zu einem Bußgeld führen. Nach der DSGVO ist eine Einwilligung nach folgenden Maßstäben erfüllt: Wenn sie durch eine eindeutige bestätigende Handlung (ein Tun) vorgenommen wird, mit der die Webseitenbesucher freiwillig und für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich zu verstehen geben, dass Sie mit der Verarbeitung sie betreffender Daten einverstanden sind. Das ist umgesetzt, wenn durch Klicken auf den Button „Einverstanden“ oder ggf. „Auswahl speichern“ eine Handlung dokumentiert wurde.
Das MKM Cookie-Consent Tool
Die MKM Datenschutz GmbH bietet eine sehr gute Lösung für ein Cookie-Consent Tool. Unser Tool erfüllt alle erforderlichen Funktionen auf einmal: Es informiert die Besucher der Website im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfassend und transparent. Es nimmt gleichzeitig Rücksicht auf Marketing-Interessen des Unternehmens, indem es nur das rechtlich absolut Erforderliche umsetzt. Hinter der technischen Analyse der Website, die durch das MKM Cookie Banner Consent Tool geleistet wird, steckt eine starke Datenbank mit den wichtigsten Cookies und Trackern, die aktuell eingesetzt werden.
Während die meisten Cookie Banner und Cookie Consent Tools auf dem Markt statisch sind, handelt es sich bei dem Cookie Tool von MKM um eine dynamische Anwendung, die sich automatisch aktualisiert, sobald Sie Cookies weiterer Drittanbieter auf Ihrer Seite verwenden. Bei Anbietern, die dies nicht anbieten, müssen Sie aktualisierende Scans manuell ausführen und die Ergebnisse manuell in Ihre Datenschutzerklärung einfügen. Mit dem MKM Cookie Banner Consent Tool ist Iihr Cookie Einwilligungsmanagement immer auf dem aktuellen Stand und Sie auf der sicheren Seite – ganz ohne Aufwand.
Wenn Sie Interesse an unserer Lösung oder weitere Rückfragen zur Cookie-Thematik haben, so freuen wir uns auf eine Kontaktaufnahme. Herr Robert Postler, LL.M. und Herr Kenan Tilki, LL.M. freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Autor: Kenan Tilki