Compliance: Wie mit Whistleblowing umgehen?

Whistleblower im Unternehmen sind kein Risiko, sondern nützlich, wenn interne Richtlinien und geeignete Anlaufstellen existieren. Speziell die Compliance-Abteilung sollte hierauf ein Auge werfen.

Whistleblowing: Potenzial nutzen und Risiken minimieren

Das Potenzial von Whistleblowern

Whistleblower in einem Unternehmen sind nicht nur Risiko, sondern bilden für das eigene Unternehmen Potenzial. Gerade bei international agierenden Unternehmen bzw. Unternehmen mit verschiedenen Standorten und Tochtergesellschaften können Whistleblower helfen, interne Missstände aufzudecken. Dadurch können Geldbußen und Reputationsverluste vermieden werden, die Probleme werden behoben, bevor staatliche Stellen eingreifen (müssen).

Handlungsbedarf bei deutschen Unternehmen

Im Herbst letzten Jahres ergab eine Umfrage von Freshfields Bruckhaus Deringer und dem Umfrageinstitut Censuswide, dass 41 % der befragten deutschen Unternehmen keinerlei System etabliert haben, wie mit Whistleblowing umzugehen ist. Nur 2,8 % der befragten Unternehmen messen laut dieser Umfrage Whistleblowing einen hohen Stellenwert bei.

Zum Vergleich: 88 % der befragten englischen Unternehmen haben ein solches System für den Umgang mit Whistleblowing. Von den befragten US-amerikanischen Manager gaben 8 % an, nie Missstände intern melden zu würden. Bei den befragten deutschen Managern sind es mit 23 % deutlich mehr.

Wie mit Whistleblowing umgehen?

Whistleblowing ist ein Fall für die Abteilung oder den Verantwortlichen im Bereich Compliance. Zum einen weil eine Richtlinie und ein Verfahren für den Umgang mit Whistleblowing eingerichtet werden muss. Und zum anderen weil Whistleblower durch ihre Informationen dazu beitragen, Schwachstellen in der Compliance-Struktur und Verstöße aufzudecken.

Unternehmen sollten eine Richtlinie erarbeiten, wie mit Whistleblowing umzugehen ist und diese an die Mitarbeiter kommunizieren. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf die Vertraulichkeit der Informationsweitergabe gelegt werden. Förderlich könnte eine entsprechende Anlaufstelle in der Compliance-Abteilung oder externe Ansprechpartner, bspw. beauftragte Rechtsanwälte, sein. Zumindest bei einer internen Anlaufstelle könnte es problematisch sein, dass 63 % der befragten deutschen Manager Repressalien durch ihr Unternehmen fürchten. Die Anlaufstellen könnten rechtlich zur Geheimhaltung des Informanten verpflichtet werden, um eine anonyme Informationsweitergabe zu ermöglichen. Auch eine derartige technische Lösung ist denkbar, bspw. eine „Postbox“ im Intranet, die die Daten nur anonymisiert an die Compliance-Verantwortlichen übermittelt.