Bundesrat mahnt zu Datenschutz beim IT-Sicherheitsgesetz

Der Bundesrat hat den Entwurf zum neuen IT-Sicherheitsgesetz beraten. Als Ergebnis fordert er auch mehr Datenschutz.

Tritt das neue IT-Sicherheitsgesetz in Kraft, würde in Zukunft eine Menge an Daten von Unternehmen über deren IT-Sicherheitsstruktur an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik übermittelt werden. Dies resultiert aus der vorgesehenen gesetzlichen Meldepflicht bei z.B. Zwischenfällen. Der Bundesrat fordert deshalb die Aufnahme von Transparenzregelungen in das Gesetz, die eine sichere und angemessene Nutzung der Daten sicherstellen sollen. Zudem kritisierte der Bundesrat, dass Telekommunikationsanbieter eine derartige Fülle an Daten erheben und vorrätig halten müssten, dass dies der als weitgehend für verfassungswidrig erklärten Vorratsdatenspeicherung gleichkäme.