Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat 60 Apps internationaler und bayerischer Anbieter auf die Einhaltung des Datenschutzrechtes überprüft. Für die dabei festgestellten Mängel sollen ggf. Bußgelder verhängt werden.
Apps bayerischer Anbieter schneiden schlecht ab
Auf die Überprüfung der Apps im Rahmen einer internationalen Aktion weist das BayLDA in einer Mitteilung hin. Um die datenschutzrechtliche Konformität der Apps zu bewerten, wurde ein Punktesystem von 0 bis 3 verwendet, wobei 0 keine Datenschutzinformation bedeutet und 3 für eine ausreichende Datenschutzinformation steht. Die bayerischen Anbieter erhielten dabei eine Bewertung von 0,85. Ziel der Überprüfung war es, die Apps hinsichtlich der Transparenz zu bewerten. Dazu wurde betrachtet, inwieweit potentielle Nutzer über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten durch den Anbieter informiert wurden.
Anbieter kommen Datenschutz-Bestimmungen nicht ausreichend nach
Laut BayLDA würden folglich Anbieter von Apps nicht ausreichend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nachkommen. Daher müssten die deutschen Datenschutzbehörden Apps noch intensiver überprüfen und Verstöße entsprechend ahnden. Die Verhängung von Bußgeldern als Reaktion auf die aktuelle Untersuchung erfolgt, soweit gegen die Bestimmungen des § 13 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) verstoßen wurde. Demnach hat der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner in Staaten außerhalb des Anwendungsbereiches der Richtlinie 95/46/EG in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern dies nicht bereits erfolgt ist. Das Bußgeld kann dabei eine Höhe von bis zu 50.000 € betragen, § 16 Abs. 3 TMG.
Apps und Mobile Privacy im Fokus der Behörden
Das Ergebnis der Studie verdeutlicht, dass die Datenschutzbehörden national und international den wachsenden Markt der Apps im Blick haben. Mobile Privacy wird in Zukunft für Unternehmen, Verbraucher, aber auch Verbände und Behörden eine immer größere Rolle spielen. Viele Unternehmen suchen den Kontakt zum Kunden verstärkt über mobile Endgeräte oder bieten verschiedene Services an. Gerade dabei sollte nicht vergessen werden, dass auch bei Apps diverse datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten sind. So ist nebst einem Impressum auch ein Hinweis zur Cookie-Nutzung und Nutzung personenbezogener Daten erforderlich, inklusive der Möglichkeit zum Widerspruch. Vergleiche hierzu auch den vorangehenden Artikel zur Orientierungshilfe für App-Entwickler.