40 Mio. € Strafe wegen Geoblocking

Im vorangegangenen Newsletter hatten wir über die neue Verordnung zum Geoblocking berichtet. Wegen eines Verstoßes gegen EU-Wettbewerbsvorschriften, hat die Europäische Kommission nun gegen den Online-Händler GUESS eine Geldbuße über knapp 40 Mio.€ verhängt.

Zwar geht der Zeitraum für den die Geldbuße verhängt wurde, der Geltung der Verordnung voraus, dennoch ergänzt der Beschluss die Verordnung zum Geoblocking für die Zukunft.

Verstöße von GUESS

GUESS entwirft und vertreibt, mittels Lizenzvergabe an Verkäufer, Bekleidung und Accessoires. Hierbei hatte der Online-Händler den von ihnen zugelassenen Einzelhändlern Einschränkungen gemacht wo und an wen diese verkaufen dürfen. Konkret verwehrte GUESS: die Verwendung der Markennamen und Warenzeichen von Guess für die Zwecke der Werbung auf Online-Suchmaschinen; den Online-Verkauf ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung, mit uneingeschränktem Ermessensspielraum; den Verkauf an Verbraucher außerhalb der zugewiesenen Händlergebiete; Querverkäufe zwischen zugelassenen Groß- und Einzelhändlern; sowie eine unabhängige Festsetzung der Einzelhandelspreise für Guess-Produkte.

Die Kommission sah darin eine Abgrenzung der europäischen Märke. Dem Verbraucher würde die Möglichkeit genommen, grenzüberschreitend, mit einem größeren Angebot und günstigeren Preisen einzukaufen. Im Rahmen der Untersuchungen stellte die Kommission fest, dass die Preise in Mittel- und Osteuropa im Durschnitt zwischen 5 und 10 Prozent höher waren als im westlichen Teil Europas und belegen damit ihre Aussage.

Sehr gute Zusammenarbeit

GUESS hatte im Rahmen der Untersuchung eine sehr gute, über ihre rechtlichen Verpflichtungen hinausgehende Zusammenarbeit an den Tag gelegt. Dies ging so weit, dass unbekannte Verstöße der Kommission bekannt gemacht und Beweismittel mit erheblichem Mehrwert vorgelegt wurden. Die Kommission gewährte im Gegenzug hierfür eine Geldbußenermäßigung von 50 Prozent.